Wohnen ohne Barrieren: Beim Zentrum für hindernisfreies Bauen (ZHB) werden individuelle Lösungen entwickelt
Die vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannte, private Fachstelle in Muhen beschäftigt zur Zeit zehn erfahrene Spezialisten und ist in der gesamten Schweiz tätig. Das ZHB hat Erfahrung in der Beratung, Planung und Realisierung von weit über 2400 Umbau- und Neubauprojekten.
Das ZHB bietet unter anderem folgende Dienstleistungen an:
- Individuelle Bauberatungen
- Besprechung mit Menschen mit Behinderungen, Eigentümern, Bauherren und Patienten
- Erstellen von ausführlichen Protokollen und Skizzen
- Überprüfen von Konzepten und Plänen
- Erstellen von Budgets oder Ermittlung der Baukosten anhand von Offerten
- Planung von Um- und Neubauten auf allen Stufen
- Baumanagement (Begleitung und Überwachung)
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammenarbeit mit Behörden und IV-Stellen
- Expertisen und Fachberichte für hindernisfreies Bauen
Das Team des ZHB arbeitet pro Jahr durchschnittlich an 250 Bauprojekten. Dies findet in enger Zusammenarbeit mit den 4 Schweizer Paraplegikerzentren, den Hilfsmittel-Zentren SAHB und den kantonalen IV-Stellen statt.
Das ZHB ist zudem auf eine gute Zusammenarbeit mit lokalen Architekten angewiesen, die oft die örtliche Bauleitung grösserer Bauprojekte übernehmen. Zudem gibt es einen produktiven Erfahrungsaustauch mit dem „Netzwerk für behindertengerechtes Bauen". Dieses Netzwerk setzt sich zusammen aus Vertretern der Schweizerischen Fachstelle für hindernisfreies Bauen, Procap Bauen und Pro Infirmis.
Interview mit dem Leiter des ZHB Felix Schärer
Felix Schärer ist Bereichsleiter des Zentrums für hindernisfreies Bauen der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung. Er studierte Architektur an der Fachhochschule für Technik in Brugg/Windisch und ist seit 1999 für das ZHB tätig. Seit Juli 2005 leitet er die auf hindernisfreies Bauen spezialisierte Fachstelle in Muhen/Aargau.
Herr Schärer, die Situation des hindernisfreien Bauens hat sich in den letzten 30 Jahren enorm verändert. Wie schätzen Sie diese Entwicklung ein?
Heutzutage sollte es in der Schweiz eine Selbstverständlichkeit sein, dass Neubauten hindernisfrei konzipiert werden. Schliesslich gilt seit über zehn Jahren das „Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen" (BehiG).
Zwei wichtige gesellschaftliche Entwicklungen tragen dazu bei, dass nun auch bestehende Bauten stärker an die Anforderungen der Hindernisfreiheit angepasst werden. Dies ist zum einen der demografische Wandel hin zu einer alternden Gesellschaft. Zum anderen möchte ich hier das Konzept der „Inklusion" anführen, das es allen Menschen erlauben sollte, an allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilzuhaben.
Was sind die wichtigsten baulichen Massnahmen für rollstuhlgängige Gebäude?
Am wichtigsten ist die Beseitigung von Stufen beim Zugang zur Wohnung. Stattdessen sollten Rampen und Aufzüge erstellt werden. Wichtig ist auch der Abbau von horizontalen Barrieren, so dass Durchgänge ausreichend breit sind und Türen bedient werden können. Entscheidend für Betroffene ist zudem eine ausreichende Bewegungsfläche in der Wohnung sowie eine angepasste Gestaltung der Sanitärräume und je nach Situation auch der Küche.
Wie stellen Sie fest, welche individuellen Bedürfnisse Ihre Auftraggeber haben und welche Aspekte beim Bauen besonders wichtig sind?
Die Wohnraumabklärung vor Ort ist in der Regel der erste Schritt zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Querschnittlähmung. Dabei werden die Bedürfnisse der Person exakt ermittelt, die vorhandene Bausubstanz beurteilt sowie bereits erste Vorschläge für Anpassungen diskutiert. In der Regel finden diese Besprechungen zusammen mit der querschnittgelähmten Person statt. Wir beziehen zudem die Angehörigen und gegebenenfalls Vertreter der Wohnungsverwaltung, Ergotherapeuten sowie Experten aus der Architektur- und Hilfsmittelberatung in die Gespräche ein. Dadurch sind wir sehr nahe am direkt Betroffenen und lernen seine Bedürfnisse sehr genau kennen.
Nehmen wir ein Fallbeispiel an: Ein Mann hatte einen Motorradunfall und ist seitdem Tetraplegiker. Die bisherige Wohnung ist eine Mietwohnung im zweiten Stock eines Neubaus. Wie kommt jener Mann an eine zugängliche, hindernisfreie Wohnung? Was wären die Schritte in diesem Prozess?
Als erstes führen wir eine Wohnraumabklärung durch. Wenn technisch eine nachhaltige Lösung möglich ist - der Idealfall - , muss für einen Wohnungsumbau bei Mietwohnungen zwingend die Zustimmung der Liegenschaftsverwaltung oder des Eigentümers eingeholt werden. Im nächsten Schritt ermitteln wir die Kosten für die baulichen Anpassungen mit Hilfe von Unternehmerofferten.
Eine Wohnraumanpassung kann nicht ohne die nötigen finanziellen Mittel umgesetzt werden. Oftmals bieten die Rehabilitationskliniken Finanzierungsabklärungen durch ihre Sozialberatungen an. Wenn die Finanzierung geklärt ist, kommt wieder der Baufachmann ins Spiel. Er plant und leitet das Bauprojekt. Das ZHB plant alle baulichen Anpassungen sehr sorgfältig und bezieht die mit der Thematik vertrauten Fachleute mit ein. Im Durchschnitt dauert es 3-5 Monate, bis die betroffene Person in einer angepassten Wohnung oder Haus leben kann.
Wovon ist abhängig, ob man das bestehende Haus umbauen kann oder ob ein Umzug oder ein kompletter Neubau erforderlich ist?
Jede Wohnsituation ist anders, sowohl was das soziale Umfeld als auch die individuellen Bedürfnisse angeht. In einer Mietwohnung sind eventuell ganz andere Lösungen zu treffen als in einer Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus. Gleiches gilt für soziale Kriterien. Ein jüngerer, alleinstehender Mann mit Gehbehinderung hat andere Prioritäten als eine Paraplegikerin mit kleinen Kindern. Technisch ist es möglich, fast jede Wohnsituation anzupassen. Allerdings müssen wir auch Aufwand und Ertrag in die Gesamtbetrachtung einbauen und damit thematisieren wir unter Umständen auch einen Wechsel der Wohnsituation. Entscheidend ist es, eine individuell passende Lösung zu finden. Dies gelingt uns nur, indem wir alle Einflussfaktoren aufnehmen und zusammen mit der querschnittgelähmten Person, ihren Angehörigen, Ärzten, Ergotherapeuten und weiteren Spezialisten abwägen.
Wer trägt die Kosten für einen Wohnungsumbau oder -Hausneubau? Wo können Betroffene eine Kostenbeteiligung beantragen?
Für Personen, die Anspruch auf eine IV-Rente haben, wird die Kostenbeteiligung für einfache und zweckmässige Anpassungen bei der Invalidenversicherung beantragt. Wenn durch die Versicherung keine oder nicht alle notwendigen finanziellen Mittel zugesprochen werden, wird die Finanzierung von Baukosten durch Behindertenorganisationen, Stiftungen oder die Kostenübernahme mit Eigenmitteln geprüft.
Wo leben die Betroffenen, wenn sie aus der Rehabilitationsklinik entlassen werden, aber die Wohnung noch nicht fertig (um)gebaut ist?
Auch dies kommt ab und zu vor. Die betreuenden Ergotherapeuten unterstützen die Betroffenen dann bei der Suche nach einer geeigneten Übergangslösung. Dies kann zum Beispiel ein Heim sein oder ein geeignetes Studio in der Nähe der Rehaklinik.
Herr Schärer, herzlichen Dank für dieses Interview!